Unterlassung des Besuchs bei Corona-ähnlichen Symptomen

Ein Zutritt zur Messe/Veranstaltung ist mit Corona-ähnlichen Symptomen nicht gestattet. Ebenfalls nicht gestattet ist der Zutritt nach Kontakt mit einer COVID 19-infizierten Person innerhalb der letzten 14 Tage vor Messebeginn.