Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH für den Online-Verkauf
1 Vertragsgegenstand und -geltung
1.1 Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen hinsichtlich der Bestellung und Zusendung von Eintrittskarten, Katalogen oder weiteren Artikeln für Messen, Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“) der Unternehmen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH (im Folgenden „WH“) oder deren Partner, für die WH den Verkauf durchführt (im Folgenden „Veranstalter“). Durch den Erwerb kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. WH vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Vertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung einschließlich Versand beauftragt. Für die Veranstaltungsleistungen gelten vorrangig die AGB des jeweiligen Veranstalters, auf die der Kunde bei seiner Bestellung gesondert hingewiesen wird. Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Veranstaltungsvertrages sind ausschließlich gegen den Veranstalter zu richten
1.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf den Internetseiten der WH auf Veranlassung Dritter mitgeteilten Angaben zur Veranstaltung wird keine Haftung übernommen.
1.3 Mit seiner Bestellung erkennt der Kunde diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an. Abweichende, entgegenstehende und ergänzende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Eintrittskarte, einen Katalog oder einen sonstigen Artikel zu bestellen. Die online getätigte Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. WH nimmt das Angebot an, indem sie die Eintrittskarte zum Download bereitstellt, diese per E-Mail versendet oder die Bestellung eines sonstigen Artikels per E-Mail bestätigt.
2.2 Bei Fachmessen behält sich WH vor, Eintrittskarten ausschließlich an Fachbesucher oder Facheinkäufer abzugeben und den Fachbesucherstatus angemessen zu kontrollieren.
2.3 Die Eintrittskarten dürfen nur zu eigenen privaten oder unternehmerischen Zwecken des Kunden erworben werden. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht zulässig. Bei Fachmessen dürfen Eintrittskarten nicht ohne Zustimmung von WH auf Dritte übertragen werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen ist WH berechtigt, den zukünftigen Verkauf von Tickets zu verweigern und ein Hausverbot auszusprechen.
3 Lieferung und Warenverfügbarkeit
3.1 Nimmt WH die Bestellung des Kunden an, erhält dieser – je nach Bestellung –. per EMail ein elektronisches Ticket, eine Bestätigung und/oder die Rechnung bzw. stellt WH das elektronische Ticket zum Download zur Verfügung. Bestellungen werden ausschließlich gegen Vorkasse ausgeführt. Der Verkauf sämtlicher Produkte ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Ist der Vorrat erschöpft, lehnt WH den Vertragsabschluss ab.
3.2 Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr auf den Kunden bei Bestellung eines Online- Tickets mit dessen zur Verfügungstellung zum Ausdruck über, im übrigen, sobald WH oder dessen Lieferant die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwecks Versendung WH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von WH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher geht die Gefahr zufälligen Untergangs oder zufälliger Verschlechterung bei Bestellung eines Online-Tickets mit dessen Ausdruck beim Kunden und im übrigen auch bei Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache über. Sofern bei Veranstaltungen ausnahmsweise eine Abholung der Tickets durch den Besucher vor Ort vorgesehen ist, ist der Besucher verpflichtet, die bestellten Tickets am Veranstaltungstag rechtzeitig an den dafür vorgesehenen Countern unter Vorlage der Auftragsbestätigung und seines Personalausweises abzuholen.
3.4 Tickets, die über das print@home Verfahren vom Kunden selbst ausgedruckt werden, sind nur bei vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines print@home- Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem print@home- Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet.
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang die Lieferung auf Richtigkeit von Anzahl, Größe, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der EMail.
4 Preisbestandteile und Zahlung
4.1 Für Service- und Versandleistungen können zusätzliche Vergütungen erhoben werden, die je nach Veranstaltung variieren können. Diese Vergütungen werden bei der Bestellung im Warenkorb angezeigt, darüber hinaus entstehen keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Endpreis enthalten.
4.2 Sollte der Kunde für Tickets den Versand einer Rechnung in Papierform wünschen, darf WH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,50 Euro berechnen.
4.3 Zahlungen des Kunden werden ausschließlich per Kreditkarte geleistet, sofern WH im Einzelfall keine andere Zahlungsart zulässt. Mit Angabe der Kreditkartendaten bestätigt der Kunde, dass er zur Verfügung über das Kreditkartenkonto berechtigt ist und für die erforderliche Deckung sorgen wird. Im Fall einer Rücklastschrift (mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ist die WH berechtigt, eine von ihr nach billigem Ermessen festzusetzende Bearbeitungsvergütung zu berechnen. Der Kunde ermächtigt die WH, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. Alle Beträge werden unmittelbar mit Vertragsschluss sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht geleisteter Zahlung ist WH berechtigt, die Tickets sperren zu lassen.
5 Gewährleistung und Haftung
5.1 Gewährleistung und Haftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend keine andere Regel getroffen wird.
5.2 Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehenden Schäden haftet WH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch WH beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von WH auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.3 Soweit die Haftung von WH nach den vorstehenden Regeln wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von WH.
5.4 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Erbringung Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vertragspartnern der WH oder deren Vertragspartnern eintreten -, hat die WH nicht zu vertreten.
5.5 WH behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor. Ein Rücknahme- und Rückerstattungsanspruch für die Tickets ergibt sich hieraus nur, wenn die Änderung nicht nur unerheblich oder dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.
6 Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, dass, soweit die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, ein Widerrufsrecht nicht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Im Übrigen gilt für Verträge mit Verbrauchern das Folgende:
Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Ende der Widerrufsbelehrung |
7 Veranstaltungsausfall oder –verlegung
7.1 WH nimmt Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises zurück, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt oder verlegt wird und dieser WH die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen nur • im Falle des Veranstaltungsausfalls: bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin • im Falle der Veranstaltungsverlegung: bis zu fünf Tage vor dem Veranstaltungstermin
7.2 Im Falle der Nichtdurchführung oder Verlegung der Veranstaltung ist WH nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten Vergütungen zu erstatten.
7.3 Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich (gilt nicht für print@home).
8 Nutzung des VRR
8.1 Soweit dies auf dem jeweiligen Ticket ausdrücklich vermerkt ist, berechtigt dieses den Besucher am Besuchstag der Messe oder der Veranstaltung zur Hin- und Rückfahrt (2. Klasse) zum bzw. vom Veranstaltungsgelände mit den öffentlichen Verkehrsmitteln des Linienverkehrs der Verkehrsunternehmen des VRR. WH vertreibt diese Tickets (Kombitickets) im Namen und für Rechnung des Verkehrsunternehmers. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem genutzten Verkehrsunternehmen und dem Beförderten zustande. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VRR für Kombitickets und ergänzend die Allgemeinen Beförderungsbedingungen in ihrer jeweiligen Fassung.
8.2 Soweit auf dem Kombiticket/Tageseintrittskarte mehrere Wochentage genannt sind, hat der Besucher vor Fahrtantritt den entsprechenden Besuchstag in dem dafür vorgesehenen Feld eindeutig zu nennen. Die Fahrtberechtigung gilt dann für den Zeitraum der Veranstaltung an dem genannten Tag. Bei einer Dauerkarte gilt das Ticket für den gesamten Zeitraum der Messe oder der Veranstaltung für alle Hin- und Rückfahrten zum bzw. vom Messegelände in dem Tarifgebiet des VRR. Die Fahrtberechtigung gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
8.3 Bei Ausfall der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Bei Verlegung der Veranstaltung ist das Ticket nur an dem Ersatztermin und nicht am ursprünglichen Termin gültig.
9 Datenschutz
9.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Einzelheiten hierzu sind den Datenschutzbestimmungen der WH zu entnehmen.
10 Sonstiges
10.1 Ergänzend gelten, insbesondere was den Zugang zu den Veranstaltungen und Hallen, die Durchführung der Veranstaltung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in den Hallen von WH betrifft, die Hausordnung.
10.2 Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.
10.3 Eintrittskarten verlieren beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit, sofern nichts anderes geregelt ist.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.
11.2 Dortmund ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG).
Dortmund, Januar 2015