Teilnahmebedingungen Westfalenhalle Dortmund GmbH
Veranstalter des Gewinnspiels „❗️ Gewinnspiel für alle Vape- & Tattoofans❗️“ ist die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, Strobelallee 45, 44139 Dortmund. Das Gewinnspiel wird in der Beitragschronik des Facebook-Kanals der Westfalenhalle Dortmund unter der URL https://www.facebook.com/westfalenhallen/ veranstaltet. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennen die Nutzer ausdrücklich und verbindlich die folgenden Teilnahmebedingungen an:
1. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die mindestens das 18 Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Mitarbeiter des Unternehmens Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH und deren Angehörige sowie alle Personen, die mit bei der Durchführung des Gewinnspiels beteiligt sind oder waren, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Stellt sich nach der Gewinnermittlung fest, dass der/die Nutzer/In nicht teilnahmeberechtigt war, kann der Veranstalter diese/n von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen. Die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel in Fällen von schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen auszuschließen.
2. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook/Instagram, sondern die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel „❗️ Gewinnspiel für alle Vape- & Tattoofans❗️“ verwendet. Etwaige rechtliche Ansprüche, die aus dem Gewinnspiel resultieren, sind ausschließlich an die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zu richten, keinesfalls an Facebook selbst. Ebenso sind sämtliche Fragen oder Hinweise zum Gewinnspielablauf oder zur Usability direkt an die Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH zu richten.
3. Als Gewinn werden unter allen Teilnehmern, die den Gewinnspielbeitrag entsprechend der Aufgabenstellung kommentieren, insgesamt 3 x 2 Kombitickets für beide Messen vergeben. Alle weiteren möglicherweise anfallenden Kosten (für die An- und Abreise, Verpflegung oder Unterkunft) werden nicht übernommen und sind durch den Gewinner selbst zu tragen.
4. Teilnahmeschluss ist Donnerstag, der 17.09.2020 um 23:59 Uhr (MEZ).
5. Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
6. Es gewinnt, wer den Gewinnspielbeitrag gemäß der Aufgabenstellung kommentiert hat. Trifft dies auf mehr als einen Teilnehmer zu, entscheidet das Los unter ihnen. Die Sieger werden im Anschluss an die Auflösung des Gewinnspiels in Form einer Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Die Gewinner müssen innerhalb der gesetzten Frist nach der Benachrichtigung ihre Kontaktdaten (Name & E-Mail Adresse) als Antwort auf die Facebook- oder Instagram Direktnachricht gesendet haben, ansonsten verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
7. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausschüttung des Gewinns, Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns.
8. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.