Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhalle für den Kartenvorverkauf

Alle Aufträge sowie Lieferungen von Tickets erfolgen ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhalle für den Kartenvorverkauf. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketing Westfalenhalle:

  1. Durch den Erwerb der Eintrittskarten kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem jeweiligen Veranstalter zusammen. Das Ticketing Westfalenhalle vermittelt nur im Namen und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag und wird vom Kunden mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich dem Versand beauftragt.

  2. a) Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz auf die mit uns geschlossenen Verträge keine Anwendung (vgl. § 312 g II Nr. 9 BGB). Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch uns bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten
    b) Innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Tickets ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit von Anzahl, Preis, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen innerhalb dieser Frist nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.   
    c) Werden die Tickets via Telefon bestellt, so wurde der Kunde bereits auf die Einbeziehung der AGB der Ticketing Westfalenhalle hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Einbeziehung der AGB nicht ausdrücklich innerhalb einer Frist von zwei Werktagen gegenüber dem Ticketing Westfalenhalle -sobald ihm diese vorliegen-, so gilt dies als Einverständnis zu deren Geltung.

  3. a) Das Inhouse-Ticketingsystem des Ticketing Westfalenhalle garantiert eine Reservierungsmöglichkeit von sieben Tagen. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von sieben Tagen erfolgen, wird die Reservierung storniert. Für die Online-Bestellung über die Webseite sowie über unser Dialog-Center stehen die Zahlungsarten Überweisung und Kreditkarte zur Verfügung.

    b) Für das bundesweite CTS-Ticketsystem wird von den Veranstaltern, in deren Namen und auf deren Rechnung wir verkaufen, keine Reservierungsmöglichkeit eingeräumt. Eine Platzzusage kann vor Zahlungseingang nicht gegeben werden, der Kunde erhält die Karten nach dem Bestplatzprinzip. Sollte die gewünschte Preiskategorie bei Zahlungseingang nicht mehr vorhanden sein, erhält der Kunde einen Rückruf.
    c) Die Preisangabe auf den Tickets (für Veranstaltungen aller Art) sind Bruttopreise und beinhalten die Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstige Gebühren, welche seitens des Veranstalters vorgegeben werden, zzgl. der Mehrwertsteuersätze. Darüber hinaus anfallende Gebühren beziehen sich auf die Dienstleistungen, welche seitens des Ticketing Westfalenhallen erbracht werden sowie für Porto beim Versand der Tickets.

  4. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Bestellers. Die Haftung des Ticketing Westfalenhalle erstreckt sich auf den Haftungsumfang der mit dem Versand beauftragten Unternehmen für die jeweilige Versendungsform.

  5. Eintrittskarten werden dann vom Ticketing Westfalenhalle zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt oder verlegt wird und dieser dem Ticketing Westfalenhalle die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Kunde sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen nur 
    • im Falle des Veranstaltungsausfalls: bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden
    • im Falle der Veranstaltungsverlegung: bis zu zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden

    Im Falle der Nichtdurchführung oder Verlegung der Veranstaltung ist das Ticketing Westfalenhalle nicht verpflichtet, die für ihre eigenen Leistungen vereinnahmten Gebühren zurück zu erstatten.

    Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarten ist nicht möglich. Mit Rücksendung der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Kartenrücksendung durch den Kunden nicht fristgemäß, ist keine Rückerstattung möglich.

  6. Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder zurückerstattet.

  7. Das Ticketing Westfalenhalle ist durch seine Rolle als Vermittler für den Veranstalter weder für Inhalt, Durchführung, Ablauf noch Qualität des Events oder der übermittelten Informationen zu den Veranstaltungen haftbar zu machen. Im Übrigen ist außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sämtliche Haftung des Ticketing Westfalenhalle auf Schadensersatz ausgeschlossen.

  8. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.

  9. Im Falle von personalisierten Tickets ist das nachfolgende Weiterverkaufsverbot zu beachten: Die Karte ist personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die auf der Karte befindliche Leerzeile einzutragen. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkosten-Aufschlag i. H. v. 25% z.B. für Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere auch das Weiterverkaufsverbot – übernimmt. Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte angegebenen Preises. Nur wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten durch den Namen des Dritten ersetzt werden.




  10. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Tickets, die als verloren oder gestohlen gemeldet werden oder mit Preisaufschlag weiterverkauft werden, werden gesperrt.

  11. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.

  12. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.

  13. Das Ticketing Westfalenhalle übernimmt keinerlei Haftung, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Auch bei Programmänderungen und Ausfall einer Veranstaltung haftet das Ticketing Westfalenhalle nicht. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung haftet allein der Veranstalter. Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter oder sein gesetzlicher Vertreter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden.

  14. Die zur Abwicklung des Kaufvertrages erforderlichen, personenbezogenen Daten des Käufers, werden vom Ticketing Westfalenhalle ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages genutzt. Insofern Dritte zur Abwicklung des Kaufvertrages involviert sind, ist das Ticketing Westfalenhalle berechtigt, die Daten weiterzuleiten, soweit dieses notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag durchgeführt werden kann. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben.

  15. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie unsere Hausordnung als für sich verbindlich an. Den Text der Hausordnung können Sie hier einsehen.

  16. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle einer nichteinbezogenen oder unwirksamen Vorschrift tritt in diesem Falle die einschlägige gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken.

Dortmund ist ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (UN- Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, CISG).

Stand: 19.04.2022
Westfalenhalle GmbH
Ticketing Westfalenhalle
im Namen und für Rechnung der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH