Land NRW bietet KMUs „Innovationsgutscheine“ an
Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen Zugang zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute erhalten. Dafür bietet das Land Nordrhein-Westfalen „Innovationsgutscheine” im Wert von 5.000 bis 10.000 Euro für die Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen an.
Die Kosten für die externen Beratungs-, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten sogar eine Erstattung von 80 Prozent. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden.
Den Innovationsgutschein gibt es in zwei Varianten: Der „Innovationsgutschein B” gilt für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen, wie zum Beispiel Technologierecherchen, Marktanalysen, Werkstoffstudien, Fertigungsstudien, Marktanalysen, Machbarkeitsstudien und andere. Der „Innovationsgutschein F+E” ist für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen einsetzbar, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests und so weiter. Eine Kombination beider Varianten ist möglich. Insgesamt stellt das Land Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereit.